Beleuchtungsgeräte in der Feuerwehr
Die Einsatzbereitschaft einer Feuerwehr ist zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten. In der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen haben sich alle Einsatzkräfte mit größter Vorsicht zu bewegen. Um einen erfolgreichen Einsatz durchführen zu können, müssen die Einsatzstellen ausreichend ausgeleuchtet werden. Dazu sind die auf den Fahrzeugen mitgeführten Beleuchtungsgeräte zu verwenden. Hier reicht die Palette von der Helmlampe bis zur großen Einsatzstellenbeleuchtung. Bezüglich der Beleuchtungsgeräte werden folgende Begriffe unterschieden:
- eine Lampe, z.B. eine Glühlampe oder Halogenlampe ist das Leuchtmittel, das in eine Leuchte eingesetzt wird und das durch Energieumwandlung Licht erzeugt,
- eine Leuchte, z.B. eine Handleuchte oder Einsatzleuchte besteht grundsätzlich aus einem Gehäuse mit einer Energiequelle fest eingebauten oder wechselbarem Leuchtmittel,
- ein Scheinwerfer ist eine Leuchte, in der das erzeugte Licht durch Reflektoren
gebündelt und in eine bestimmte Richtung gelenkt wird.
Beleuchtungsgeräte können mit unterschiedlichen Leuchtmitteln bestückt sein. Während dies in der Vergangenheit neben handelsüblichen Glühlampen vor allem Halogen- oder Xenon – Lampen waren, setzen sich in der Feuerwehr mehr und mehr LED – Lampen durch. Eine LED – Lampe ist eine Leuchtdiode, die je nach Ausführung und Stromdurchfluss verschiedenartiges Licht ausstrahlt. LED – Lampen haben einen geringeren Energiebedarf, eine sehr kompakte Bauweise, eine höhere Lebensdauer und eine hohe Lichtausbeute.
Handscheinwerfer:
Die Handscheinwerfer und Einsatzleuchten werden von den Einsatzkräften verwendet, um in einem begrenzten Umfeld innerhalb der Einsatzstelle die für die Erkundung, das Ausleuchten des Zugangs, das Ausleuchten von Räumen
oder das Suchen vermisster Personen notwendige Helligkeit zu schaffen. Sie müssen so ausgeführt sein, dass sie eine bestimmte Zulassung für explosionsgefährdete Bereiche haben. Sie sind deshalb mit dem Symbol „EX“ zu kennzeichnen.
Einsatzleuchte:
Die bisher von den Feuerwehren verwendeten Handscheinwerfer genügten nicht in allen Belangen den Anforderungen der Einsatzkräfte. Es bestand vor allem der Bedarf an einer persönlichen und handlichen Einsatzleuchte. Aus diesem Grund wurde eine entsprechende handliche und EX – geschützte Einsatzleuchte entwickelt, welche den Einsatzkräften als persönliche Ausrüstung mitgegeben werden kann. Es gibt sie in der Ausführung als Helmleuchte oder als Handleuchte mit einem um 90° schwenkbaren Lampenkopf (Knick-Kopfleuchte) . Diese können mit einem Clip oder einem
entsprechenden Holster auch an der Einsatzjacke befestigt werden.Sie sind mit zwei Halogenlampen oder LED ausgestattet. Sie erzeugen als Hauptlicht einen gebündelten Lichtstrahl und als Nebenlicht zur Ausleuchtung eines Nahbereiches einen gestreuten Lichtstrahl.
Arbeitsstellenscheinwerfer:
Ein am Einsatzfahrzeug der Feuerwehr angebrachter Arbeitsstellenscheinwerfer wird zum Ausleuchten im Nahbereich als auch in größerer Entfernung eingesetzt. Mit diesem Arbeitsstellenscheinwerfer kann zügig die Beleuchtung der Einsatzstelle eingeleitet werden, bevor andere Beleuchtungsmittel zur Verfügung stehen. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr können vorne rechts an der Fahrerkabine oder hinten auf dem Aufbaudach mit einem fest angebrachten Aufsteckzapfen ausgerüstet sein, auf dem der Arbeitsstellenscheinwerfer drehbar und gelenkig befestigt werden kann. Dieser wird vom Bordnetz des Fahrzeuges gespeist.
Flutlichtstrahler:
Zum großflächigen und je nach Aufbauort auch weitgehend blend– und schattenfreien Ausleuchten von Einsatzstellen können die als Beladung mitgeführten Flutlichtstrahler eingesetzt werden . Diese können auch an ausfahrbaren Lichtmasten von Einsatzfahrzeugen oder am Rettungskorb von Drehleitern fest angebracht sein. Flutlichtstrahler bestehen aus einem spritzwassergeschützten Scheinwerfergehäuse aus Aluminium – Druckguss mit rückseitigem Kabelhalter und Handgriffen sowie dem vorderseitigem Sicherheitsglas. Im Gehäuse befinden sich ein Reflektor und die stabförmige Halogenlampe. Am Gehäusefuß ist ein Gelenkstück mit einer Aufnahmehülse für genormte Aufsteckzapfen befestigt. An der 10 m langen Anschlussleitung ist ein druckwasserdichter Schutzkontaktstecker mit Bajonett – Überwurfring und einer Schutzkappe angebracht. Sie haben eine Leistung von 1000 W bis 1500 W. Flutlichtstrahler können zum schnellen Auf – und Abbau der Beleuchtung auch in Form einer tragbaren sogenannten „Beleuchtungseinheit“ verwendet werden, auch auf einem Stativ aufgesteckt.
Die Stromversorgung wird durch Notstromaggregate sichergestellt, die auf den Löschfahrzeugen untergebracht sind. An neueren Löschfahrzeugen sind die Halogenleuchten durch moderne LED – Beleuchtung ersetzt. Bestimmte LF sind gemäß ihrer Normung mit einer ständig betriebsbereit angeschlossenen, ein– oder angebauten Einsatzstellenbeleuchtung (Lichtmast) ausgerüstet. Eine derartige Einsatzstellenbeleuchtung besteht aus zwei neigbaren (40°) und nach zwei Seiten drehbaren , von der Fahrzeugstandfläche aus verstellbaren Flutlichtstrahlern oder mit bis zu sechs Xenon – Scheinwerfern . Zusätzlich kann auch eine Umfeldbeleuchtung für die nötige Helligkeit um das Fahrzeug sorgen.
Sonstige Beleuchtungsgeräte:
Außer den bisher genannten finden auch noch Strom unabhängige Beleuchtungsgeräte Anwendung in der Feuerwehr. Das sind Wachsfackeln, Starklichtfackeln, Sturmlaternen und batteriebetriebene Taschenlampen. Zur Absicherung von Unfallstellen werden verschiedene Blink – und Warnleuchten Verwendet.
Quelle: ECO – MED Fachwissen
Fachbuch der Feuerwehr Gerätekunde
Hempel Hans – Henning
Pressesprecher Feuerwehr